Deutschland wird alt – aber anders
Ein Blick auf die demographische Entwicklung in unserem Land zeigt es deutlich – Deutschland wird alt. Die geburtenstarken Jahrgänge der frühen 50er bis späten 60er Jahre gehen nach und nach in Rente und bereiten sich auf einen angenehmen Lebensabend vor. Hochrechnungen des statistischen Bundesamtes gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) in den 20er und 30er Jahren massiv ansteigt, sodass im 2035 4 Millionen mehr ab 67-järhige Leben als heute. Und nicht nur das, auch die Alterserwartung und ganz besonders der Anspruch ans Leben im Alter wächst. Komfort im eigenen Heim und der Drang nach einer höheren Lebensqualität stehen im Fokus.
Barrierefreiheit, übrigens nicht nur für Senioren, sondern auch körperlich beeinträchtige Menschen, wird daher eines der Megathemen der Zukunft. Und Barrierefreiheit betrifft nicht nur den Innenausbau oder den Zugang für Menschen in Gebäude, sondern Barrierefreiheit findet auch in Gärten statt.

Ebenerdige Terrassen – auch das ist barrierefreies Bauen
Grundsätzlich wird das barrierefreie Bauen in Deutschland durch diverse Vorschriften und Normen geregelt. Dies sind unter anderem die DIN 18040 für barrierefreies Bauen, die individuellen Landesbauordnungen (LBO) oder Musterbauordnungen (MBO). Dabei gilt insbesondere für die Landesbauordnungen: ACHTUNG – sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bevor Sie also ein Bauvorhaben wie Balkone oder Terrassen angehen, besser prüfen.
Einen Sonderfall stellen die ebenerdigen Terrassen da. Hier ist keine Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich. Ab einer Höhe von ca. 50 – 65 cm über dem Niveau des angrenzenden Geländes gelten Terrassen jedoch als aufgeständert und sind als tragende Konstruktionen mit den entsprechend zugelassenen Materialien zu erstellen.
Bei ebenerdigen Terrassen und besonders bei Dachterrassen, wird von den Kunden eine Ausführung möglichst ohne Stufe und auf dem Niveau des dahinterliegenden Wohnraums gewünscht. So kann sich der Nutzer problemlos zwischen Innen- und Außenbereich bewegen. Genau diese barrierefreie Ausführung kann nach den Vorgaben der Regelwerke nur dann ausgeführt werden, wenn alle Beteiligten eine funktionierte Anschlusslösung zum Fenster und Gebäude hin abgestimmt haben. Vom ausführenden Terrassenverleger sollte schon bei der Beratung und spätestens in der Auftragsbestätigung auf diese Besonderheit und mögliche Gefahren bei Starkregen und Schneefall hingewiesen werden.

Findet diese Absprache jedoch nicht statt, muss nach aktuellem Regelwerk (DIN 18195) die Terrasse 150 mm tiefer liegen. Beim Einbau von Entwässerungsrinnen oder Entwässerungsrosten kann die Höhe auf ca. 50 mm reduziert werden.
Tipp: Trumpfen Sie mit Lösungen auf. Gerade ältere Menschen vertrauen auf eine gute Beratung und Lösungen aus einer Hand. Nehmen Sie sich Zeit und besprechen Sie das Vorhaben ausführlich. Denken Sie nicht nur an Barrierefreiheit, sondern auch an Rutschfestigkeit und einfache Pflege der Terrasse.
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