Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Verwender dieser AVB ist die Schröder Bauzentrum GmbH, Heide & Co. KG, im Folgenden - „Verwender“ - genannt.
§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf von Waren, für im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag vereinbarte Werkleistungen (z.B. Lieferung, Montage) und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese AVB, soweit die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere AVB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verwender ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AVB.
(3) Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AVB und der Auftragsbestätigung.
(4) Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten diese AVB auch für alle künftigen Abschlüsse gleichartiger Verträge.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Verwenders gegenüber Unternehmern sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt in dieser Konstellation nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders zustande, außerdem dadurch, dass der Verwender nach Angebotsabgabe des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt. Der Verwender kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, hält sich an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen vier Wochen gebunden.
(3) Angebote des Verwenders gegenüber Verbrauchern sind nur verbindlich für vierzehn Tage, gerechnet ab Zugang. Zwischenausverkauf bleibt jederzeit vorbehalten. Bei etwa eingetretenem Zwischenausverkauf wird der Verwender den Kunden davon unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(4) An Preiszusagen hält der Verwender sich bis maximal vier Monate nach Zustandekommen des Vertrages gebunden. Sollte wegen vom Kunden zu vertretender Umstände erst später (als nach vier Monaten) geliefert werden können, so bleibt eine Weiterberechnung zwischenzeitlich gestiegener Eigenkosten bzw. die Berechnung des aktuellen Tagespreises vorbehalten. Gegenüber Unternehmern bleibt die Weitergabe gestiegener Vorkosten vorbehalten, falls diese Kostenänderung später als drei Wochen nach Vertragsschluss eintritt.
(5) Sofern der Verwender in Vorleistung tritt, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, können Daten des Kunden zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verwenders zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, oder an die Creditreform Lübeck von der Decken KG, Zeißstr. 6, 23560 Lübeck, weitergegeben werden.
(6) Übernimmt der Verwender auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen B und C Vertragsgrundlage.
§ 3 Vertragsschluss im Onlinegeschäft
(1) Die Präsentation, Einstellung und Bewerbung von Artikeln im Rahmen des Online-Kaufs stellen kein bindendes Angebot eines Kaufvertrages dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kaufvertrag kommt mit dem Kunden über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Der Kunde kann aus dem Sortiment Produkte auswählen und diese über einen Button im „Warenkorb“ sammeln. Über das Anklicken des Buttons „Warenkorb“ kann der Kunde den Warenkorb aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Über den Button „zur Kasse gehen“ erfolgt dann die Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbe-dingungen. Diese können gesondert aufgerufen und eingesehen werden. Abschließend werden alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Sodann stehen verschiedene Zahlungsmodalitäten zur Verfügung, aus denen eine ausgewählt wird. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde eine umfassende Überprüfungsmöglichkeit der Bestellung (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers). Ferner kann er die Bestellung immer noch ändern oder den Antrag abbrechen. Vor endgültigem Absenden der Bestellung sind verpflichtend Haken zu setzen bei „AGB und Widerrufsbedingungen“. Weitere Voraussetzung zur Abgabe des Antrags ist die Bestätigung der „Datenschutzbestimmungen“ durch Setzen eines weiteren Hakens. Hiermit gibt der Kunde zu verstehen, dass er diese Bedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufnimmt.
Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren unter Einbeziehung der Zahlungs- und Versandbedingungen ab.
Die daraufhin automatisch generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird, stellt lediglich die Eingangsbestätigung hinsichtlich der Bestellung, nicht die Annahme des Angebots, dar. Der Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
(3) Der Verwender verweist auf die im Internet einsehbaren Zahlungs- und Versandbedingun-gen, die im Zusammenhang mit Online-Bestellungen gelten:
Die Lieferung erfolgt nur im Inland (Deutschland). Der Versand erfolgt auch auf deutsche Inseln, mit Ausnahme von: Borkum, Ostfriesische Inseln, Langeoog, Juist, Wangerooge, Neuwerk. Versandkosten (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer).
Bei der Versendung sperriger Güter (Speditionsversand) werden die Speditionskosten individuell angefragt, angeboten und dem Kunden berechnet.
Lieferfristen
Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware im Inland (Deutschland) innerhalb von 3 - 5 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Bei der Bestellung von Artikeln mit unterschiedlichen Lieferzeiten, versendet der Verwender die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern der Verwender keine abweichen-den Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen hat.
Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit, den der Kunde bestellt hat.
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlung per Kreditkarte
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per Sofortüberweisung
- Zahlung per Giropay
Weitere Einzelheiten zur Zahlung
Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung den Kunden- Kreditkartenkontos mit Vertragsschluss.
(4) Im Falle von Verbrauchern verweist der Verwender zudem auf die im Internet einsehbaren Widerrufsbedingungen bei Onlinegeschäften:
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft online zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
- an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, sofern der Kunde eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese einheitlich geliefert wird;
- an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, sofern der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese getrennt geliefert werden;
- an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat, sofern der Kunde eine Ware bestellt hat, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verwender
Schröder Bauzentrum GmbH, Heide & Co. KG
Fritz-Thiedemann-Ring 39
25746 Heide
Telefonnr.: 04816900
Faxnr.: 048169092
E-Mail-Adresse: shop@schroeder-bauzentrum.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung nutzt der Verwender dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hatte, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
Der Verwender kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde den Verwender über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Verwender zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 500 EUR geschätzt.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
Auf das im Internet einseh- und nutzbare Muster-Widerrufsformular weist der Verwender hin. Der Widerruf kann auch ohne dieses Formular erklärt werden. Er muss lediglich die eindeutige Erklärung enthalten, dass der Kunde sich vom Vertrag lösen will.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung des Verwenders, sonst das Angebot des Verwenders. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben, oder der Verwender sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch den Verwender.
(2) Produktbeschreibungen, Darstellungen und Fotos von Waren sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsfüh-rung des Verwenders.
(3) Der Verwender erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
§ 5 Lieferbedingungen, Leistungs- und Erfüllungsort
(1) Bei nachträglich abweichenden Anweisungen, betreffend den Auslieferungsort, trägt auch der Kunde, der Verbraucher ist, anfallende Mehrkosten.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort bei Werkleistungen ist der Ort, an dem die Werkleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dem Verwender der Sitz des Verwenders der Leistungsort.
(3) Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen) befahrbaren Zuwegung. Die Befahrbarkeit der Zuwegung ist bei jeder Lieferung zu gewährleisten. Sie liegt insbesondere nicht vor, wenn:
a) sich die Lieferadresse bzw. Anfahrmöglichkeit in einer Straße befindet bzw. nur über eine Straße erreicht werden kann, deren Befahrbarkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen untersagt ist;
b) sich die Lieferadresse bzw. Anfahrmöglichkeit in einer Straße befindet bzw. nur über eine Straße erreicht werden kann, die schmaler als 3,25 Meter ist bzw. die an einer bei der Lieferung zu passierenden Stelle im Zeitpunkt der Lieferung durch Hindernisse wie etwa parkende Fahrzeuge oder eine Baustelle auf weniger als 3,25 Meter Durchfahrtsbreite eingeschränkt wird; oder
c) der Fahrer nach seinem Ermessen nicht gewährleisten kann, dass die Lieferung ohne Schäden für das Fahrzeug, sich auf bzw. in dem Fahrzeug befindliche Ware bzw. fremdes Eigentum erfolgen kann.
Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Bei vereinbartem Abladen erfolgt die Lieferung bis zur nächstgelegenen zugänglichen öffentlichen Bordsteinkante. Das Abladen erfolgt am Fahrzeug. Mit Lieferung an die nächstgelegene Bordsteinkante gilt die Ware als übergeben. Für den weiteren Transport in Haus-, Wohn- oder Geschäftsräume ist der Kunde verantwortlich. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Zuwegung, so haftet dieser für dadurch auftretende Schäden.
(4) Der Verwender ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) Soweit der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder nicht versichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:
Die Gefahr geht auf den Kunden spätestens mit der Übergabe der Ware, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist, an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verwender dies dem Kunden angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(7) Die Nichtannahme einer Sendung stellt keinen Widerruf dar. Bei einem Annahmeverzug kann der Verwender vom Kunden die Mehrkosten verlangen, welche durch die nicht erfolgreiche Zusendung entstanden sind. Dies beinhaltet grundsätzlich die Kosten, die durch die Rücksen-dung entstanden sind, sowie die Kosten, welche durch eine etwaige Lagerung der Ware entstehen.
§ 6 Rückgabe von Waren
Die Rückgabe von gelieferten Waren ist nur innerhalb von drei Monaten nach Lieferung mit dem Einverständnis des Verwenders in vollen Verpackungseinheiten und bei zwischenzeitlich ordnungsmäßiger Lagerung und in unversehrtem Zustand möglich. So Zurückzunehmendes ist frachtfrei bei uns anzuliefern. Kaufpreiserstattung erfolgt sodann nach Abzug einer Verwaltungs-kostenpauschale von 15 %, mindestens jedoch in Höhe von 5,00 EUR, je Rücklieferung.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Ansonsten sind der Kaufpreis und die Versandkosten fällig und zu zahlen unmittelbar nach Rechnungsstel-lung und Lieferung beziehungsweise Abnahme der Ware. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verwender behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(2) Im Rahmen der Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt die Annahme an Zahlungs statt und bedarf zuvor der Zustimmung des Verwenders; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
(3) Im Falle nachgewiesener Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere bei Scheck- oder Wechselprotest, abgegebener eidesstattlicher Versicherung nach § 807 ZPO sowie Insolvenzantrag, ist der Verwender berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe an Zahlungs statt hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde, der Verbraucher ist, ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehal-tungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt. Bei mangelhafter Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verwenders auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 8 Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Haftungsmaßstab
(1) Der Verwender haftet für Sach- und Rechtsmängel grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei Mängeln jedweder Art kann der Kunde, der Verbraucher ist, zunächst nur Nacherfüllung, nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Schlägt Nacherfüllung im Sinne von § 440 S. 2 BGB fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis gem. § 441 BGB mindern, oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten.
Für den Kunden, der Unternehmer ist, gilt Folgendes:
(a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben des Verwenders und die Produktbe-schreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisun-gen und Äußerungen des Herstellers oder Äußerungen sonstiger Dritter.
(b) Bei Mängeln leistet der Verwender Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung muss der Verwender nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Im Falle der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemes-senen Verzögerung der Gewährleistung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(c) Der Kunde hat dem Verwender die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde dem Verwender die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verwender ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
(d) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne die vorherige Zustimmung des Verwenders die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Kosten, die durch den gewöhnlichen Ein- bzw. Ausbau von Waren im Gewährleistungsfall entstehen, sind hiervon nicht erfasst; sofern diese notwendig und angemessen sind, werden diese vom Verwender getragen.
(e) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(3) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
(4) Offensichtliche Sach- oder Rechtsmängel sind vom Kunden, der Verbraucher ist, binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau dem Verwender schriftlich anzuzeigen.
(5) Kunden, die Unternehmer sind, haben alle erkennbaren Mängel – auch Fehlmengen oder Falschlieferungen – binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Ebenso sind erkennbare Transportschäden dem Verwender unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, per Lkw oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde erforderliche Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
(6) Der Verwender haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(7) In sonstigen Fällen haftet der Verwender – soweit in Absatz 5 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind jene wesentlichen Vertragspflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden und die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 5 ausgeschlossen.
(8) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(9) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(10) Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(11) Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verwender den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde.
(12) Für höhere Gewalt, auch Folgen von Arbeitskämpfen, haftet der Verwender nicht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt Folgendes ergänzend:
(a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Verwenders bis alle Forderungen erfüllt sind, die dem Verwender gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
(b) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er haftet bei Wasser-, Feuer- und Diebstahlschäden, die durch ihn auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert versichert werden können.
(c) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist auf das Eigentum des Verwenders hinzuweisen und ist dieser unverzüglich schriftlich zu benachrichti-gen, damit er seine Eigentumsrechte wahrnehmen kann. Sofern der Dritte die dem Verwender in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
(d) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, der ihm aus dem Weiterverkauf erwächst, an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Verwender vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(e) Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verwender.
(f) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verwender vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die nicht im Eigentum des Verwenders stehen, so erwirbt der Verwender Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(g) Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht im Eigentum des Verwenders stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verwender Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und der Verwender bereits jetzt einig, dass der Kunde dem Verwender anteilig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Verwender nimmt diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für den Verwender verwahren.
§ 10 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn die Bestellung von einem Verbraucher abgegeben wurde und zum Zeitpunkt der Bestellung der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Soweit nach § 38 ZPO (Zivilprozessordnung) zulässig, wird hiermit als Gerichtsstand Heide, Schleswig-Holstein vereinbart. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichts-stand der Sitz des Verwenders in Heide. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Verwender darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange er zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
(2) Der Verwender wird personenbezogene Kundendaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, es sei denn, er ist zur Herausgabe von Daten verpflichtet.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem Paragraphen genannten Zwecken ist dem Verwender nicht gestattet.
(4) Der Verwender darf die Nutzungsdaten über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus verwenden, soweit sie für Zwecke der Abrechnung mit dem Kunden erforderlich sind (Abrech-nungsdaten). Im Übrigen gelten die Vorschriften der DSGVO.
§ 12 Urheberrechte
Der Verwender hat an allen Bildern und Texten, die im Online-Shop des Verwenders veröffent-licht werden, Urheber- bzw. Nutzungsrechte. Eine Verwendung der Bilder und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwenders nicht gestattet.
§ 13 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AVB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.